koch ausbildung

Ausbildung zum Koch

Die Kochausbildung ist eine staatlich anerkannte Berufsausbildung des Gastgewerbes und dauert drei Jahre. Hier erhälst Du einen detaillierten Überblick darüber wie man Koch wird, die Inhalte der Ausbildung zum Koch, Gehälter als Koch und weitere Themen. Und auch die Hobbyköche können hier wertvolle Tipps von den Profis finden.

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

Veröffentlicht 4. August 2011 in 01. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht von admin

Im Bereich Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht werden während der Ausbildung zum Koch folgende Themen behandelt:

Grundausbildung

  • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • Wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Die Themengebiete sind nicht einem bestimmten Ausbildungsjahr zugeordnet und werden verteilt über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt.

Übersicht der Ausbildungsinhalte nach Lehrjahr

Veröffentlicht 3. August 2011 in 01. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht von admin

Grundlage der Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsinhalte in der Lehre zum Koch richten sich nach der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin“. In dieser ist auch festgelegt, welche Inhalte in welchem Lehrjahr und in welchem Wochenumfang gelehrt werden sollen. Dabei sind in der Verordnung 22 Oberkategorien definiert, die jeweils mehrere Unterthemen besitzen. In der Verordnung steht nicht im Detail welche Speisen man zum Beispiel zubereiten können muss. Stattdessen heißt es ganz allgemein, dass die in der Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse so vermittelt werden sollen, dass der Auszubildende befähigt wird, seine beruflich Tätigkeit qualifiziert auszuüben. Es ist also letztendlich dem einzelnem Ausbildungsbetrieb überlassen, wie er die einzelnen Themen und Unterthemen vermittelt.

Beispiel

In §3 der Verordnung werden die 22 Oberkategorien definiert. Unter Punkt 14 des §3 steht zum Beispiel „Herstellen von pflanzlichen Nahrungsmitteln“. In §4 der Verordnung geht es um den Ausbildungsrahmenplan zu dem es auch eine Anlage gibt. In dieser Anlage findet man zur Kategorie  „Herstellen von pflanzlichen Nahrungsmitteln“ unter anderem den Unterpunkt  „Salate zubereiten“. In der Verordnung steht nicht, welche Salate genau man nun zubereiten können muss. Jeder Ausbildungsbetrieb wird hier individuell etwas lehren sowie auch individuell in der praktischen Prüfung abfragen.

Praxistipp: Wenn man in der Praxis mal ein paar Unterrichtsstunden versäumt hat, am besten die Kollegen oder direkt den Chef fragen, was genau dran kam. Langes Recherchieren in Büchern und im Internet bringt hier nicht viel.

Tabellarische Übersicht über die Inhalte nach Ausbildungsjahr

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin inklusive der Anlage zum Ausbildungsrahmenplan kann man einsehen beim Bundesinstitut für Berufsbildung. In der Anlage ist eine tabellarische Übersicht in welchem Ausbildungsjahr welche Inhalte und in welchem Umfang beigebracht werden.

Koch Gehalt

Veröffentlicht 26. Juli 2011 in 01. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht von admin

Wie viel verdient man eigentlich als Koch? Auch wenn die Liebe zum kochen den Ausschlag für diese Berufswahl geben sollte, muss auch ein Koch von irgendetwas leben. Im folgenden bekommen Sie eine erste Übersicht was ein Koch in der Ausbildung verdient sowie der bundesweite Gehaltsdurchschnitt aussieht.

Gehalt während der Ausbildung zum Koch

Das Gehalt wird von Ausbildungsbetrieb zu Ausbildungsbetrieb individuell festgelegt. Das BiBB ermittelt jedes Jahr im Oktober einen bundesweiten Durchschnitt. Für 2010 ergaben sich folgende Zahlen.

1. AJ 2. AJ 3. AJ
Alte Bundesländer 528 € 600 € 674 €
Neue Bundesländer 385 € 478 € 558 €

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, 2010

Gehalt als Koch im Beruf

Nachdem die Ausbildung abgeschlossen ist (oder auch nicht) ist dem Gehalt keine Grenzen gesetzt – in beide Richtungen. Angefangen von einer ungelernten Küchenhilfe bis zum Sternekoch sind die Gehälter sehr unterschiedlich, so dass es wenig Sinn macht hier eine einzige Zahl zu nennen. Dennoch möchte ich Euch hier ein paar Anhaltspunkte geben.

Durchschnittswerte für ganz Deutschland

Bruttolohn (min) 383 €
Bruttolohn (Durchschnitt) 1.596 €
Bruttolohn (max) 3.166 €

Quelle: Gehaltsvergleich.com

Nach der Ausbildung hängt es zu einem guten Stück von jedem selber ab, wie viel er/sie verdient. Mit der Berufsausbildung zum Koch ist es noch lange nicht getan, sondern es gibt reichlich Weiterbildungsmöglichkeiten, die sich dann auch auf dem Gehaltsscheck bemerkbar machen.